Eriks Blog

Meine Gedanken zu diesem und jenem …

Du kommst hier nicht rein

Ein Blick in die Zukunft

Wir schreiben das Jahr 2010. Herr A. aus Berlin wurde vor einem halben Jahr von seiner Frau verlassen. Weil sich nun die Natur bei ihm zu Wort meldet, geht er zu Hause in einer der vielen einsamen Stunden ins Internet, um sich selbst mit Hilfe einiger Bilder ein wenig Erleichterung zu verschaffen. Er hat keine abartige Neigung. Er sucht ganz nomale Bilder, wie er sie auch an jedem Kiosk erwerben könnte. Also ruft er ihm bekannte einschlägige Seiten auf, die er schon öfter besucht hat. Er denkt sich nichts dabei. Schließlich ist er über 40 und kein Mensch, so meint Herr A., kann ihm das verbieten oder übel nehmen. Da geschieht es. Statt der Seite wird ihm ein Stopp-Schild angezeigt. Herr A. wundert sich, hat er doch auf dieser Seite noch nie Illegales entdecken können. Die Seite trägt sogar einen Vermerk, dass sie den US-Gesetzen entspricht. Hat sich das etwa geändert? Herr A. will es wissen.

Herr A. ist ein informierter User. Er weiß, wie das DNS funktioniert und schaltet auf einen Server im Ausland um, der nicht von den deutschen Sperren betroffen ist. Tatsächlich. Die Seite, die er aufrufen wollte, enthält nichts, was in Deutschland verboten wäre. Daher schreibt er, nachdem er der Natur zu ihrem Recht verholfen hat, eine Email an das BKA mit dem Hinweis auf den Fehler in der Sperrliste. Schließlich findet sich auf dem Stopp-Schild eine entsprechende Adresse mit der Aufforderung, falsch gelistete Seiten zu melden. Was Herr A. allerdings bisher nicht bemerkt hat, sein Computer wurde auf einer der Seiten, die er mit einem dafür anfälligen Browser besucht hatte, mit einem Trojaner infiziert. Der Trojaner hängt sich an die Mail ans BKA.

Zunächst geschieht nichts. Herr A. bekommt keine Antwort vom BKA. Das hat er auch nicht erwartet. Er entdeckt den Trojaner, installiert sein System neu und denkt sich nichts weiter dabei. Ein halbes Jahr später reist Herr A. geschäftlich in die USA. Auch das ist nicht das erste Mal. Er steigt in seinen Flieger und nach einer entspannten Reise erwartet er keine größeren Schwierigkeiten bei der Einreise. Er kennt ja die Gepflogenheiten und hat deshalb alle notwendigen Papiere zur Hand. Doch diesmal ist es ganz anders.

Herr A. wird an der Passkontrolle verhaftet. Zwei Herren in Zivil stoßen ihn recht grob in ein kleines fensterloses Zimmer, an dessen Stirnseite ein großer Spiegel angebracht ist. Zunächst glaubt Herr A. an einen Irrtum. Er versucht den Beamten zu erklären, wer er ist und was er in den USA will. Sie reagieren nicht. Sein Gepäck wird ihm abgenommen. Er wird aufgefordert, sich zu entkleiden. Danach wird er erkennungsdienstlich behandelt. Dann lässt man ihn alleine. Herr A. versteht die Welt nicht mehr. Es muss sich um eine Verwechslung handeln. Sicherlich hat jemand, den sie suchen den gleichen Namen wie er. Solche Geschichten hat man ja schon gehört. Bald wird er mit seinen Geschäftsfreunden in einem Café sitzen und darüber lachen.

Weit gefehlt. Nach einigen Stunden, Herr A. weiß nicht genau nach wie vielen, hat man ihm doch auch die Uhr abgenommen, kommen zwei Beamte in das Zimmer und fangen an, ihm absurde Fragen zu stellen. Ob er Moslem sei. Ob er Kontakte in den Iran oder nach Afghanistan hätte. Nein, Moslem ist er nicht. Aber sein Kollege in Deutschland stammt aus dem Iran. Er ist vor langer Zeit aus seinem Land vor den Mullahs geflohen. Herr A. hält das für nicht relevant und verneint auch die zweite Frage. Die Beamten fragen ihn danach direkt nach seinem Kollegen. Sollte dieser freundliche Kollege ein verkappter Terrorist sein, schießt es Herrn A. durch den Kopf. Bilder werden ihm gezeigt, die ihm nicht das geringste sagen. Über mehrere Stunden zieht sich das Verhör hin. Dann lässt man ihn wieder alleine. Vorher droht man ihm nebulös, er solle lieber kooperieren, wenn er Deutschland jemals wiedersehen wolle. Herr A.’s Nerven liegen blank.

Wieder einige Stunden später kommen die Herren wieder. Ohne ein weiteres Wort der Erklärung wird er aufgefordert, ihnen zu folgen. Sie gehen durch offenbar unterirdische Gänge und als sich die letzte Tür öffnet, befindet sich Herr A. im internationalen Bereich des Flughafens. Man händigt ihm seine persönliche Habe aus. Danach wird Herr A. von zwei Beamten in Uniform zu einem Flugzeug begleitet, das ihn nach Deutschland zurück transportiert. Es wird ihm klar und deutlich mitgeteilt, dass er eine in den USA unerwünschte Person sei. Bei einem weiteren Einreiseversuch habe er mit einer langjährigen Haftstrafe zu rechnen. Herr A. sitzt völlig verstört in seinem Flugzeug und glaubt, sich in einem schweren Albtraum zu befinden. Sicher werde er gleich wach, denkt er, und schläft auf seinem Sitz ein. Erst bei der Landung wacht er wieder auf. Endlich ist dieser Traum zu Ende, hofft er noch immer. Erst als er realisiert, dass er sich wieder in Frankfurt befindet, wird ihm klar, dass er das alles wirklich erlebt hat.

Hintergrund

Eine versponnen Dystopie eines paranoiden Bloggers? Keineswegs. Wie könnte so etwas passieren? Nun, der erste Fehler, den der Herr A. gemacht hat, war, das Stopp-Schild zu umgehen. Schließlich ist man auf höchster Ebene der Meinung, dass dieses aktive Umgehen mit dem Begehen einer Straftat gleichzusetzen sei, auch wenn diese Auffassung durch kein Gesetz gedeckt ist. Der zweite und entscheidende Fehler war die mit dem Trojaner verseuchte Email. Diese wurde vom BSI entdeckt und gemäß dem seit kurzen geltenden Gesetzen hat es diese Tatsache an das BKA und den Verfassungsschutz gemeldet. Schon stand Herr A. unter Terrorismusverdacht.

Nun greift das Anti-Terrorabkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA, das in Kürze ratifiziert werden soll. Das BKA leitet die gesammlten Daten von Herrn A. an die entsprechenden Stellen in den USA von sich aus weiter. Dazu gehören nicht nur Fingerabdrücke und DNA, die sie in diesem Fall nicht liefern konnten, sondern auch sexuelle Vorlieben oder Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft. Dabei ist es dem BKA egal, dass es sich hier nur um einen eher schwachen Anfangsverdacht gegen einen ansonsten unbescholtenen und eher unauffälligen Bürger handelt. Zwar meldet das BKA, nachdem man den Fall untersucht hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass Herr A. ein Opfer unglücklicher Zufälle war, auch das an die Partner in den USA mit der Bitte um Löschung der Daten. Aber das ist wiederum den Behörden in den Staaten egal. Herr A. wird auf immer und ewig ein des Terrorismus verdächtiges Subjekt bleiben. Und wer weiß, vielleicht kommen die Daten irgendwann einmal aus den USA zurück und Herr A. wird auch in Deutschland behandelt wie ein Schwerverbrecher und das nur, weil er vor seinem Computer masturbieren wollte.

Liebe Grüße

Erik

Weiter Artikel zum Hintergrund:
blog.kairaven.de – USA und Deutschland bauen an gemeinsamer “Anti-Terror” Datenbank
datenschutz.de – Hamburg will Anti-Terror-Abkommen mit den USA blockieren
taz.de – Streit über Rechtshilfe an USA
gulli.com – “Anti-Terror”-Datenbank von USA und Deutschland kommt

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